Anträge für den Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) bis 01.10.2023 einreichen

Regierung von Unterfranken

Würzburg(ruf) – Die Regierung von Unterfranken weist auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Auswahlverfahren 2024 müssen bis spätestens 01.10.2023 eingereicht werden. Die Anträge können direkt online über das BayernPortal (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/57775040590) oder bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, schriftlich oder per E-Mail (poststelle@reg-ufr.bayern.de) gestellt werden.

Die Förderbereiche des Kulturfonds Bayern Kunst umfassen eine breite Palette von Projekten und Investitionen vom Theater über die zeitgenössische bildende Kunst, die Laienmusik bis hin zur Museumsarbeit. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Bereits seit mehreren Jahren laufende Veranstaltungen können dagegen nicht gefördert werden, ebenso keine laufenden Betriebskosten. Mit dem Kulturfonds Bayern will die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur weiteren Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat geben. Der Kulturfonds wurde im Jahr 1996 geschaffen und hat seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.

Weitere Hinweise, Auskünfte, die notwendigen Antragsformulare und Muster für weitere Unterlagen zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ für den Bereich Kunst erhalten Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html).

Neben den Förderungen aus dem Kunst-Kulturfonds können aus dem Bildungsbereich des Kulturfonds Bildungsprojekte mit kulturellem Schwerpunkt gefördert werden. Förderbereiche sind: Erwachsenenbildung und kirchliche Bildungsarbeit, internationaler Ideenaustausch und sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte (z.B. Förderung von kreativen außerunterrichtlichen kulturellen Aktivitäten mit Schüler-/innen bzw. Jugendlichen). Für den Bildungsbereich gelten u.a. abweichende Fristen: Anträge für Projekte im Schuljahr 2024/2025 sind bis zum 01.02.2024 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Weitere Hinweise dazu erhalten Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/bildung.html).

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