Änderung des Waffengesetzes: Neue Abfragen zügig abgearbeitet
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die durch die Änderung des Waffengesetzes notwendig gewordene Abfrage bei Bundespolizei und Zollkriminalamt von diesen Behörden zügig beantwortet wurde und es deshalb zu keinen Verzögerungen in der Bearbeitung bei der Waffenbehörde kam.
Die Waffenbehörde ist seit 31. Oktober 2024 dazu verpflichtet, vor Erteilung einer Waffenerlaubnis auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zum Antragsteller zu befragen. Diese Abfrage erfolgt zudem bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung im Turnus von drei Jahren. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Waffenbehörden in optimaler Weise über relevante Erkenntnisse anderer Behörden informiert werden.